Aufgaben als

Verein, Verband oder Organisation

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung gilt für auch für Vereine, Verbände und Organisationen. Jeder hat einige Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind. Die Aufgaben für Vereine und Verbände unterscheiden sich zunächst danach, wo Abfälle anfallen.

  • Die Arbeit des Vereins findet sehr dezentral und die (Verwaltungs-) Arbeit lediglich in einem Privathaushalt statt:
    In diesem Fall haben Sie Glück, wenn Sie keine außergewöhnlichen Abfallmengen verursachen: Sie dürfen die Abfallbehälter des Privathaushalts mitbenutzen. Eine Dokumentation müssen Sie trotzdem erstellen.
  • Sie nutzen Räume in einem Gewerbegebäude, dieses wird Gebäude von einem Verwalter betreut und Sie haben keine eigenen Abfallbehälter:
    Dann finden Sie weitere Infos bei …für Mieter.
  • Es existieren eigene Infrastrukturen, die von den Mitgliedern genutzt werden:
    Dieses könnte beispielsweise bei einem Sportverein mit Trainings- und Wettkampfstätten der Fall sein, oder bei Hilfsorganisationen mit Schulungs- und Gruppenräumen sowie Fahrzeugstellplätzen. In diesem Fall gelten für Sie alle Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung, das heißt, Sie müssen den Abfall getrennt sammeln und entsorgen lassen sowie abschließend eine entsprechende Dokumentation erstellen.

Wie sammeln und trennen Sie gesetzeskonform?

Wie immer: Es kommt darauf, und zwar auf die Abfallart, die Abfallmenge und einige andere Faktoren. Grundsätzlich sollen bis zu acht und mehr Abfallarten separat erfasst werden:

  • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • sowie gegebenenfalls weitere Fraktionen wie
    • Bioabfälle (inkl. Lebensmittel)
    • Ungefährliche Produktionsabfälle
    • Ungefährliche Krankenhausabfälle
    • Gefährliche Abfälle (inkl gefährlicher Produktionsabfälle wie Säuren, Laugen etc)

Sie haben dafür zu wenig Platz oder meinen, dass alles viel zu teuer wird? Vielleicht können Sie eine der wenigen Ausnahmen anwenden, die In der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt sind. Die sind allerdings nicht exakt definiert. Somit bleibt häufig unklar, ob eine Ausnahmeregelung angewandt werden kann oder nicht.

Fragen Sie uns gern. Wir prüfen für Sie, welche Verpflichtungen Sie haben. Gleichzeitig erhalten Sie unsere Empfehlung, wie Sie diese am einfachsten umsetzen können.


Und wie erstellen Sie eine rechtskonforme Dokumentation?

Sie müssen beispielsweise dokumentieren,

  • welche Abfallbehälter Sie aufgestellt haben,
  • warum Sie einige Abfallbehälter nicht aufgestellt haben und
  • dass der Abtransport der Abfälle gesetzeskonform durchgeführt wurde und etliches mehr.

Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Nach Prüfung und Empfehlung der Abfallsituation erstellen wir Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.

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