Aufgaben als

Handwerker

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung gilt für alle Freiberufler und Gewerbetreibende. Jeder hat Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind.

Sie als Handwerker haben zwei Standorte, um die Sie sich kümmern müssen:

  • Ihren Handwerksbetrieb sowie
  • die Baustellen, auf denen Sie tätig sind.

Die Informationen zu Ihrem Handwerkbetrieb sind übersichtlich auf der Seite für Gewerbetreibende dargestellt.


Deutlich komplexer sind die Pflichten, die durch Baustellentätigkeiten entstehen und die je nach Größe und Organisation sehr unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich sollen die Abfälle in mindestens zehn verschiedenen Abfallbehältern gesammelt werden, damit sie einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.

Ob Sie von allen Vorschriften betroffen sind, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Handelt es sich um eine kleinere Baumaßnahme (wie Renovierung), bei der insgesamt weniger als 10 qbm Bauschutt anfällt? Hat der Bauherr klare Anordnungen gegeben, wie mit den Abfällen zu verfahren ist?
  • Kümmert sich ein Generalunternehmer um die Entsorgung? Ist das vertraglich fixiert?
  • Ist genügend Platz für alle Abfallbehälter vorhanden?
  • Sind einige Abfälle so verschmutzt, dass eine getrennte Sammlung unmöglich erscheint (wie etwa bei Holz mit anhaftenden Bitumendachbahnen)?

Sind Sie selbst für die Entsorgung der Bauabfälle verantwortlich, benötigen Sie für jede einzelne Baustelle eine rechtskonforme Dokumentation. Aus dieser muss nachvollziehbar hervorgehen, welche Menge von welchen Abfällen von wem und wie entsorgt worden sind.


Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Wir erstellen Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.

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